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Informationen über die Fischerprüfung finden Sie hier.

Fischerprüfung

Jugendgruppe

Regeln für Jugendfischer

!! Jugendfischereischein wurde abgeschafft !!

Es dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln – ganz ohne bürokratische Hürden.


Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2025. Minderjährige brauchen dann nur noch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, um in verantwortlicher Begleitung zu angeln. Erlaubnisscheine sind zum Beispiel Tages- oder Jahreskarten.


Wichtig:

Ein Nachweis zur Identifikation des Kindes muss mitgeführt werden (Reisepass, z.B.)


Besonderheit:

Wahlmöglichkeit für Kinder von 7 bis 13 Jahren: Kinder von 7 bis 13 Jahren haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder, Sie entscheiden sich weiterhin für die Regelungen für unter 7-Jährige (Schnupperfischen) oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren mit eigenem Erlaubnisschein.


Fischerprüfung:

Ab 12 Jahren:

Voraussetzungen für die Online-Prüfung = Vollendung des 12.Lebensjahreszum Zeitpunkt der Prüfung

Besuch der gesetzlichen Mindeststundenzahl eines Vorbereitungslehrgangs

Verwendung des staatlichen Fischereischein nach Vollendung des 14. Lebensjahres

Ab 14 Jahren:

a) Er fischt entweder weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers mit dem Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

b) Oder er holt sich bei seiner Gemeinde den staatlichen Fischereischein (nach bestandener Prüfung) und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln

Ab 18 Jahren:

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann eine Person nur noch fischen, wenn sie die Fischerprüfung bestanden und einen Fischereischein für Erwachsene gelöst hat. Besteht eine Person im Alter von 17 Jahren die Fischerprüfung nicht, so darf sie ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr fischen.


Mehr Informationen unter:

Angeln für Kinder in Bayern

Schnupperfischen

Auf das „Schnupperangeln“ hat die neue Regelung keine Auswirkung. Kinder bis 13 Jahren können weiterhin ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten oder an Schnupper-Veranstaltungen von Angelvereinen teilnehmen

Jugendleiter: Stefan Hagenburger
Tel. 0151 27077658
jugend@kfv-dingolfing.de

Jugendleiter: Sebastian Wacker
Tel. 0151 29256702
jugend@kfv-dingolfing.de

Neues Jugendboot

Die Jugendgruppe hat ab sofort ein neues Jugendboot an der Isar 1 bei der Brücke in Teisbach flussabwärts auf der rechten Seite.

Die Benutzung ist für euch Jugendfischer incl. der Eltern gedacht, Schwimmwesten werden von uns zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Informationen stehen im Beiblatt.

>>> Beiblatt Jugendboot

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Kreisfischereiverein Dingolfing e.V.
1. Vorstand
Michael Rieger
08731/8561
info@kfv-dingolfing.de