Bedingungen, Schonzeiten und Schonmaße
Bedingungen für Jahreskarteninhaber an den Gewässern des KFV Dingolfing e.V.
Allgemein
1. Es darf mit zwei Ruten gefischt werden. Pro Rute ist nur eine Anbissstelle erlaubt. Alle anderen Fischfangmethoden sind verboten. Ausgelegte Ruten sind zu beaufsichtigen. Beim Spinn- und Fliegenfischen ist nur eine Rute erlaubt.
2. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind sofort und möglichst schonend in dasselbe Gewässer zurückzusetzen. Hakenlöser, Landehilfe (Kescher) und Metermaß sind mitzuführen. In Setzkeschern gehälterte Fische müssen mitgenommen werden. Das Hältern zum Zwecke des späteren Zurücksetzens oder Austauschens ist nicht erlaubt.
3. Auf die Einhaltung des Fischereigesetzes, der „Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes“ (AVFig), des Tierschutzgesetzes, des Naturschutzgesetzes und anderer einschlägiger Vorschriften wir ausdrücklich hingewiesen.
4. Fischsterben sind sofort der Polizei oder dem KFV Dingolfing e. V. zu melden.
5. Wer die Fangbeschränkungen, Schonzeiten, Mindestmaße oder die in diesem Fangbuch aufgeführten Vorschriften nicht einhält, hat mit dem Entzug des Erlaubnisscheines, dem Verlust der Mitgliedschaft und einer Anzeige zu rechnen.
6. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist gesetzlich verboten. Beim Fischen mit totem Fisch oder Fischfetzen sowie beim Spinnfischen ist ein geeignetes Stahl- oder Raubfischvorfach zu verwenden. Jegliche Verwendung von Schwarzmeergrundeln als Köderfisch ist verboten.
7. Für das Angeln mit einem Köderfisch oder Fischfetzen ist eine Länge von mindestens 13cm vorgeschrieben. Wurde im Rahmen der Generalversammlung, bei der Abstimmung zum Gegenantrag, nicht bestätigt und daher für ungültig erklärt.
8. Das Fischen mit ungekochtem Mais, Hunde- oder Katzenfutter ist verboten. Angelköder und Futtermittel dürfen nicht in der Verkaufsverpackung, sondern nur in Mehrwegbehältern am Wasser mitgeführt werden. (Ausnahme: Kühlboxen für Würmer). Es darf nur während des Fischens mit höchstens 3 Liter Trockenmasse angefüttert werden. In allen Weihern des KFV ist jegliches Anfüttern grundsätzlich verboten!
9. Die Verwendung einer Senke ist in allen Vereinsgewässern verboten. Das Umsetzen von Fischen innerhalb der Vereinsgewässer ist verboten.
10. Als Markierungen (Stabbojen, Markierungsbojen usw.) dürfen nur Gegenstände benutzt werden welche keine Verletzungsgefahr darstellen. Die Verwendung von Baustahl oder ähnlicher Gegenstände ist verboten und wird mit sofortigen Vereinsausschluss geahndet.
11. Das Auslegen von Fanghilfen (Abspannen oder Verwendung von Bojen, Stöcken, Büschen etc.) ist verboten.
12. Der Verkauf oder Tausch der im Vereinsgewässer gefangenen Fische ist strengstens untersagt.
13. Gemeinschaftsfischen mit Startgeld, abschließender Wertung sowie Preisvergabe sind gemäß Fischereigesetz verboten und werden seitens des KFV nicht geduldet!
14. Jegliche Art von „Guidingtouren“ sind verboten!
15. Fischen Sie waidgerecht. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit. Schützen Sie die Natur und halten Sie Ihren Angelplatz sauber. Bedenken Sie stets, dass Sie die Gemeinschaft aller Fischer als Mitglied des KFV Dingolfing e. V. repräsentieren.
Zeitliche Beschränkungen
16. Vom 15.02. bis 15.04. ist die Ausübung jeglicher Spinnangelei verboten.
17. Vom 15.02. bis 31.05. (Hecht- und Zanderschonzeit) ist das Fischen mit totem Fisch oder Fischfetzen untersagt. Zugleich ist in der Vils, Teilstück oberhalb Rosenmühle, das Spinn- und Drop-Shot Angeln sowie die Verwendung jeglicher Kunstköder verboten!
18. Im Bereich zwischen Zitterbach und Vilseinmündung ist die Fischerei ganzjährig untersagt. Ab Einmündung Pauligraben bis zum Stausee ist die Fischerei vom 15.03. bis zum 20.06. untersagt.
19. Vom 01. bis einschließlich 15. April ist das Fischen im gesamten Längenmühlbach, in der ISAR 2 vom Stauwerk Dingolfing bis zum Stauwerk Gottfrieding und in der gesamten Vils 1 untersagt.
20. Während der Wasserabsenkungen (Bachkehren) sind die betroffenen Gewässer für die Fischerei gesperrt. In und unmittelbar vor und nach Fischtreppen ist die Fischerei verboten.
21. An den Tagen des Hegefischens (Marklkofen, Dingolfing, Mamming) sind sämtliche Vereinsgewässer für Mitglieder bis 18 Uhr gesperrt. Für den Zeitraum des Hegefischens ist das Fischen nur mit gesonderter Startkarte in den dafür ausgewiesenen Gewässern gestattet.
22. Sämtliche Weiher sind im November und Dezember wegen Besatzmaßnahmen für das Fischen auf Friedfische gesperrt.
Örtliche Beschränkungen
23. Das Betreten von eingezäunten Grundstücken, mit Ausnahme von Viehweiden ist nicht erlaubt. Die Uferflächen sind schonend zu behandeln. Das Befahren von Wiesen und Dammanlagen ist verboten. Für Schäden haftet der Angler, nicht der Verein. Wegwerfen oder liegenlassen von Abfall ist Umweltverschmutzung und strafbar. Tote Fische, Innereien und sonstige Fischabfälle dürfen nicht ins Wasser geworfen werden. Das Entzünden von Feuern ist verboten.
24. Das Betreten und Befahren der Werksanlagen am Mossandlsee einschließlich aller Materialdepots ist verboten. Die Angelfischerei darf jedoch vom Uferbereich ausgeübt werden. Im unmittelbaren Bereich der Pumpstation ist das Angeln nicht gestattet. Der Wachdienst der Fa. Mossandl ist berechtigt Kontrollen durchzuführen. Den Weisungen des Wachdienstes ist Folge zu leisten.
25. Von allen Brücken und dem Stauwehr Gottfrieding aus ist das Fischen verboten.
26. Alle Slipstellen sind für Notfälle und dem Bootseinlass für Angler frei zu halten.
Bootsnutzung
27. Es gilt ein generelles Motorbootfahrverbot.
28. Das mitführen und nutzen von Echoloten mit „Live Scope“ oder „Active Target“ Technologie ist an den Gewässern des KFV Dingolfing verboten.
29. Vom 15.02. bis 15.04. ist die Bootsbenutzung untersagt. Jegliche Boote der Mitglieder des KFV (außer Futterboote) sind mit einer gut erkennbaren Nummer (min. Schrifthöhe 10 cm.) zu versehen, auch wenn die Boote nicht am Wasser verbleiben und mit nach Hause genommen werden. Die Nummern werden vom KFV Dingolfing e.V. vergeben.
30. Es darf je Boot, welches mit einer Nummer des KFV versehen ist, und von einem Mitglied des KFV geführt wird, ein Gastangler zum Zweck der Bootsangelei mitgenommen werden.
31. Die Bootsnutzung ist nur im Stausee Dingolfing ab Grenze Loiching, im Stausee Mamming ab Isarbrücke, im Vilstalstausee und im Mossandlsee erlaubt. Das Fischen vom Boot aus ist an den Stellen verboten, an denen vom Ufer aus, gefischt werden kann.
Zur Zeit gültige Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich des Kreisfischereivereins Dingolfing eV.:
Fischart | Schonzeit | Schonmaß |
Äsche | 01.01. – 30.04. | 35 cm |
Bachforelle | 01.10. – 15.04. | 26 cm |
Barbe | 01.05. – 15.06. | 40 cm |
Elritze | 01.05. – 30.06. | – |
Hasel | 01.03. – 30.04. | – |
Hecht | 15.02. – 31.05. | 55 cm |
Huchen | 15.02. – 31.06. | 90 cm |
Karpfen | 35 cm | |
Nase | 01.03. – 30.04. | 30 cm |
Nerfling | 01.03. – 30.04. | 30 cm |
Regenbogenforelle | 01.10. – 15.04. | 26 cm |
Renke | 15.10. – 31.12. | 30 cm |
Rutte | – | 40 cm |
Schied | 01.03. – 31.05. | 40 cm |
Schleie | 01.05. – 30.06. | 30 cm |
Seeforelle | 01.10. – 15.04. | 60 cm |
Seesaibling | 01.10. – 15.04. | 30 cm |
Zander | 15.02. – 31.05. | 50 cm |
Edelkrebs männlich | 12 cm | |
Edelkrebs weiblich | 01.10. – 31.07. | 12 cm |
Fangbegrenzungen (Für Jahreskarteninhaber)
Pro Woche insgesamt:
(Wochenbeginn Sonntag)
2 Raubfische: Hecht, Zander
3 Salmoniden: Äsche, Bachforelle, Huchen, Regenbogenforelle, Renke, Seeforelle, Seesaibling
Zusätzlich pro Woche 3 Stück pro Fischart:
Barbe, Karpfen, Nase, Nerfling, Rutte, Schied, Schleie
Zusätzlich pro Tag 7 Stück pro Fischart:
Aal, Aitel, Brachse, Flussbarsch, Elritze, Giebel, Gründling, Güster, Hasel, Kaulbarsch, Laube, Rotauge, Rotfeder, Schmerle, Zährte, Krebse
Jährlich maximal:
Hecht und Zander | zusammen: | 24 |
Karpfen | 36 | |
Salmoniden | 36 | |
Barbe/Nase/Nerfling | zusammen: | 36 |
Nicht gefangen werden dürfen, da ganzjährig geschont:
Ammersee-Kaulbarsch, Balkan-Goldsteinbeißer, Bitterling, Donaukaulbarsch, Donau-Steinbeißer, Donaustromgründling, Frauennerfling, Karausche, Kilch,
Mairenke, Mühlkoppe, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Sichling, Steinbeißer, Steingressling, Sterlet, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zobel, Zope, Steinkrebs, Neunaugen, Muscheln
Bedingungen an den Gewässern der KfV Dingolfing e.V. siehe Fangbuch.
Alle Fische die mitgenommen werden sind unmittelbar nach dem Fang
in das Fangbuch einzutragen!