Die 71. ordentliche Generalversammlung ist aufgrund der aktuellen Corona Vorschriften abgesagt, und findet am Sonntag, den 07.03.2021 nicht statt! Ein Ersatztermin ist nicht geplant.

Vereinsmitteilungen

Der Verein hat zum 01.01.2021 eine Mitgliederzahl von 2151, davon 2094 Erwachsene und 57 Jugendliche bis 16 Jahre. Wohl wegen der Umstellung auf das Lastschriftverfahren und der neuen Mitgliedersoftware sind in 2020 knapp 138 Mitglieder ausgeschieden. Da unser Hobby in Corona-Zeiten jedoch wieder viele Freunde gefunden hat, war die Zahl der Neuanmeldungen mit 207 ebenfalls Rekordverdächtig.
In 2020 wurde aufgrund der hohen Nachfrage ein Umsatz allein durch Mitgliedsbeiträge, Jahres – und Tageskartenverkauf, sowie Aufnahmegebühren in Höhe von ca. 350 tausend Euro erzielt. Der größten Posten bei den Ausgaben war wieder der Fischbesatz mit über 91 tausend Euro und die Pachtzahlungen von 62.775,– € für unsere Fischgewässer. Dazu noch die Verbandsabgabe über ca. 30 tausend Euro. Leider mussten wegen Corona unsere Vereinsveranstaltung (Fischerfeste) ausfallen, was in der Folge wesentlich weniger an Ausgaben bedeutet. Die Einsparungen wollen wir 2021 sinnvoll in Fischbesatz investieren. Weiter werden aus dem erzielten Jahresüberschuss 45 tausend Euro den Rücklagen zugeführt, da wir 2018 für eine Pachtvorauszahlung in der Vils hier eine Entnahme vorgenommen hatten.
Aufgrund der Corona bedingten Lieferschwierigkeiten konnte der Besatz nicht planmäßig beschafft werden und fällt somit etwas geringer aus. Die Gewässerwarte sind durchwegs in Kontakt mit den Lieferanten um den Besatz wenn möglich wieder zu erhöhen bzw. auf einem optimalen Niveau zu halten. Besetzt wurden Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Nerfling, Karausche, Nase, Rutte, Bachforelle und Regenbogenforelle.

Bereits Anfang 2018 wurde Peter Rahm als bisher kommissarischer 2. Schriftführer und Anfang 2020 Klemens Groß als kommissarischer 3. Gerätewart in die Vorstandschaft aufgenommen. Einwände gegen diese Aufnahmen sind bis spätestens 21.02.2021 an Michael Rieger zu richten.

Allgemeine Informationen

  1. Änderungen an ihren persönlichen Daten wie z.B. Anschrift oder Bankverbindung nehmen Sie bitte unverzüglich im Mitgliederportal selbst vor.

 

  1. Die Wahl der Jahreserlaubnisscheine für 2021 kann noch bis 14.02.2021 geändert werden. Die Beträge entsprechend Ihren Kartenwünschen mindestens aber den Jahresbeitrag ziehen wir voraussichtlich am 16.02.2021 von Ihrem angegebenen Konto  per Lastschrift ein.

 

Jahresbeitrag   43,00 Euro (auch für Jugendliche)
Jahreskarte Isar …………………………… 100,00 Euro
Jahreskarte Vils …………………………… 120,00 Euro
Jahreskarte Weiher (Baggerseen) ….   90,00 Euro

 

(Für Jugendfischer bis 16 Jahre – ab Jahrgang ≥ 2005 – wird der halbe Jahreskartenpreis abgebucht)

 

Bitte nehmen Sie keine Überweisung vor, sondern verwenden Sie das Mitgliederportal. Sie vermeiden damit unnötige Mehrarbeit und sichern sich die korrekte und rechtzeitige Jahreskartenausstellung zum 07.03.2021.

 

  1. Ihre Dokumente erhalten Sie per Post, wie bereits im vergangenem Jahr. Notieren Sie ihre Mitgliedsnummer auf den Jahresfanglisten für die Sie eine Jahreserlaubnisschein 2020 besitzen. Im Falle einer ausbleibenden Rückgabe kann das lösen der Jahreserlaubnis für 2022 verwehrt werden. Die Rückgabe der Fangliste(n) kann auf digitalem Weg z.B. per Foto und E-Mail an gewaesser@kfv-dingolfing.de  oder Postversand bzw. Einwurf bei Michael Rieger, Rennstr. 39, 84130 Dingolfing vorgenommen werden.

 

  1. Die Jahreskarte ist nur in Verbindung mit dem Fangbuch (Mitführungspflicht) gültig. Die Eintragungen in das Fangbuch sind mit einem dokumentenechten Stift, der nicht löschbar ist, vor zu nehmen.

 

  1. Mit dem Jahresbeitrag von 43,00 Euro sind die Startgebühren für die 3 Hegefischen des Vereins für Sie bereits übernommen. Beim Einschreiben wird gegen Vorlage des staatl. Fischereischeines und des Mitgliedsausweises (Beitragsmarke) die Startkarte ausgegeben. Mit Bezahlung des Mitgliedsbeitrages stimmen Sie der Satzung des Kreisfischereivereins Dingolfing e. V., den Bestimmungen im Fangbuch und auf den Erlaubnisscheinen in der jeweils geltenden Fassung zu.

 

  1. Die Mitgliederversammlungen des Vereins finden voraussichtlich am 05.06.2021, (in Englmannsberg, Gasthaus Späth) und am 06.11.2021 (Vereinslokal, Gasthaus „Zum Lamm“) statt. Weitere Veranstaltungen sind die Angelgerät-Basare jeweils am Samstag zu den Fischerfesten Marklkofen und Dingolfing, das Fischerfest in Marklkofen (20.06.2021), das Fischerfest in Dingolfing (01.08.2021), das Abfischen in Mamming (18.09.2021 beim Pilberskofener Kirta), die Nikolausfeier (04.12.2021) und die Generalversammlung am 27.03.2022. Die Durchführung der Termine ist natürlich an die jeweils geltenden Corona-Verordnungen gebunden.
  1. Weitere Informationen und Aktuelles erfahren Sie in den Monatsversammlungen und im Internet unter https://kfv-dingolfing.de. Wünsche und Anregungen können Sie jederzeit gerne an den 1. Vorstand: Michael Rieger, Rennstr. 39, 84130 Dingolfing richten.
  1. Als Vorgriff auf die geänderten Bedingungen ist hier zu sagen, dass mit den Punkten 10 und 12 den Raubfischen in unseren Gewässern eine zweitweise schonendere und somit produktivere Laichzeit bereitet werden soll. Der nachhaltige Umgang kommt uns letztendlich allen wieder zu Gute.

 

Geänderte und neue Bedingungen                      mit Wirkung ab dem 07.03.2021

  1. Als Markierungen (Stabbojen, Markierungsbojen usw.) dürfen nur Gegenstände benutzt werden welche keine Verletzungsgefahr darstellen. Die Verwendung von Baustahl oder ähnlicher Gegenstände ist verboten und wird mit sofortigen Vereinsausschluss geahndet.

 

  1. Vom 15.02. bis 15.04. ist die Ausübung jeglicher Spinnangelei verboten.

 

  1. Das Betreten von eingezäunten Grundstücken, mit Ausnahme von Viehweiden ist nicht erlaubt. Die Uferflächen sind schonend zu behandeln. Das Befahren von Wiesen und Dammanlagen ist verboten. Für Schäden haftet der Angler, nicht der Verein. Wegwerfen oder liegenlassen von Abfall ist Umweltverschmutzung und strafbar. Tote Fische, Innereien und sonstige Fischabfälle dürfen nicht ins Wasser geworfen werden. Das Entzünden von Feuern ist verboten.

 

  1. Vom 15.02. bis 15.04. ist die Bootsbenutzung untersagt. Die Boote der Mitglieder des KFV sind mit einer gut erkennbaren Nummer (min. Schrifthöhe 10 cm.) zu versehen, die vom KFV Dingolfing e.V. vergeben wird.
  1. Es darf je Boot, welches mit einer Nummer des KFV versehen ist, und von einem Mitglied des KFV geführt wird, ein Gastangler zum Zweck der Bootsangelei mitgenommen werden.

Allen unseren Mitgliedern mit Ihren Angehörigen wünschen wir vor allem
Gesundheit
 und viel Petri Heil!